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Homeoffice-Pauschale
richtig absetzen.
Sechs Euro pro Tag klingen überschaubar, summieren sich aber. Entscheidend ist, ob Sie damit über den Pauschbetrag kommen, und ob nicht das Arbeitszimmer besser passt.
Wie die Pauschale funktioniert
Für jeden Kalendertag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, können Sie 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht 210 Tagen. Ein eigener Raum ist dafür nicht nötig, der Küchentisch genügt. Die Pauschale gilt dauerhaft und ist nicht mehr an eine Sonderregelung geknüpft.
Wichtig ist das Wort überwiegend: Der Tag zählt, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit zu Hause verbracht haben. Für Tage, an denen Sie zusätzlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind, gilt das in der Regel nicht, weil dann die Entfernungspauschale greift. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Der Punkt, an dem die meisten scheitern
Arbeitnehmer bekommen ohnehin einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet, ohne einen einzigen Beleg. Ihre Werbungskosten wirken sich also erst aus, wenn sie insgesamt darüber liegen. Wer 120 Homeoffice-Tage geltend macht, kommt auf 720 Euro und bleibt damit allein unter der Schwelle.
Deshalb lohnt sich die Pauschale fast immer nur zusammen mit anderen Werbungskosten: Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildung, Berufsverbandsbeiträge, doppelte Haushaltsführung. Rechnen Sie zuerst diese Positionen zusammen, dann sehen Sie, ob die Homeoffice-Tage den Ausschlag geben.
Die Homeoffice-Pauschale allein reicht selten. Sie wirkt als letzter Betrag, der die Summe über den Pauschbetrag hebt.
Arbeitszimmer statt Pauschale
Wenn ein separater Raum ausschließlich beruflich genutzt wird und dort der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit liegt, haben Sie die Wahl: Entweder Sie setzen die tatsächlichen anteiligen Kosten an, also Miete oder Abschreibung, Nebenkosten, Strom und Renovierung entsprechend der Fläche, oder Sie nehmen die Jahrespauschale von 1.260 Euro ohne Einzelnachweis.
Die tatsächlichen Kosten lohnen sich vor allem bei größeren Wohnungen mit hohen Nebenkosten. Zur Vorbereitung brauchen Sie einen Grundriss mit Quadratmetern, die Jahresabrechnung des Vermieters oder der Hausverwaltung sowie die Stromabrechnung. Der Aufwand ist einmalig, danach ändert sich meist nur die Abrechnung.
Was zusätzlich absetzbar bleibt
- Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor oder Notebook, unabhängig von der Homeoffice-Pauschale.
- Telefon und Internet anteilig; ohne Einzelnachweis werden pauschal 20 Prozent der Kosten anerkannt, begrenzt auf 20 Euro monatlich.
- Fachliteratur und Fortbildung, sofern beruflich veranlasst.
Diese Positionen sind der eigentliche Hebel, weil sie neben der Pauschale bestehen bleiben. Wer im Homeoffice einen Arbeitsplatz eingerichtet hat, kommt allein dadurch oft über den Pauschbetrag.
Für Selbständige
Dieselben Regeln gelten sinngemäß als Betriebsausgaben. Der Unterschied: Es gibt keinen Pauschbetrag, gegen den sich die Beträge behaupten müssen, also wirkt jeder Euro. Wer selbständig überwiegend von zu Hause arbeitet, sollte deshalb prüfen, ob das Arbeitszimmer mit tatsächlichen Kosten die bessere Variante ist. Wie das im Rahmen einer Erklärung berücksichtigt wird, steht unter Steuererklärung, für Selbständige zusätzlich unter Freiberufler.
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