Altdorfer Str. 38 · 84030 Landshut Mo/Mi/Do 7:30–14:00 · Di 7:30–17:00 · Fr 7:30–12:00 Uhr  ·  0871 97337-0
  1. Startseite
  2. Ratgeber
  3. Steuerberater-Kosten

Kosten · 3 Minuten Lesezeit

Was kostet ein
Steuerberater?

Die ehrliche Antwort lautet: Es hängt vom Aufwand ab. Wovon der Aufwand abhängt, lässt sich aber ziemlich genau beschreiben.

Die Vergütung ist nicht frei verhandelbar

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Sie ist kein Preisschild, sondern ein Rahmen: Für jede Tätigkeit gibt es einen Gebührensatz, der sich an einem Gegenstandswert orientiert, und innerhalb dieses Rahmens einen Spielraum, der nach dem tatsächlichen Aufwand ausgefüllt wird. Deshalb kostet dieselbe Leistung bei zwei Mandanten unterschiedlich viel, ohne dass einer von beiden schlechter behandelt wird.

Der Gegenstandswert ist dabei je nach Tätigkeit ein anderer. Bei der Buchführung ist es in der Regel der Jahresumsatz, beim Jahresabschluss ein Mittelwert aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung, bei der Einkommensteuererklärung die Summe der Einkünfte. Das erklärt, warum ein wachsender Betrieb auch dann höhere Gebühren zahlt, wenn sich am Arbeitsaufwand wenig geändert hat.

Was den Aufwand wirklich treibt

  • Zustand der Unterlagen. Vorsortierte, vollständige Belege verursachen einen Bruchteil der Rückfragen einer Schuhkarton-Buchhaltung.
  • Anzahl der Einkunftsarten. Eine Erklärung mit Arbeitslohn ist etwas anderes als eine mit drei Mietobjekten, ausländischen Kapitalerträgen und einer Beteiligung.
  • Digitalisierungsgrad. Wer Belege hochlädt und Bankumsätze per Schnittstelle liefert, spart den gesamten Erfassungsweg.
  • Sonderfälle. Rechtsbehelfe, Betriebsprüfungen, Umstrukturierungen und Nachfolgeberatung sind eigene Vorgänge, keine Nebenleistung der laufenden Betreuung.

Der größte Hebel liegt beim ersten Punkt. Was in der Kanzlei sortiert, nachgefragt und nacherfasst werden muss, zahlen Sie. Was strukturiert ankommt, kostet wenig.

Der Preis entsteht nicht am Schreibtisch des Beraters, sondern in der Ordnung Ihrer Unterlagen.

Pauschale oder Einzelabrechnung

Für wiederkehrende Tätigkeiten mit gut abschätzbarem Aufwand ist eine Pauschalvergütung sinnvoll. Sie muss schriftlich vereinbart werden und für einen bestimmten Zeitraum gelten. Typisch ist das für laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung: Sie kennen die monatliche Belastung und können damit kalkulieren.

Einmalige Vorgänge wie Jahresabschluss, Erklärungen oder Beratungen rechnen sich dagegen schlecht pauschalieren, weil ihr Umfang von Jahr zu Jahr schwankt. Hier gilt die Verordnung. Bei größeren Sonderthemen ist es üblich, vorher eine Größenordnung zu nennen, damit niemand überrascht wird.

Was der Preis nicht sagt

Ein niedriges Honorar kann teuer sein. Wenn die Auswertung erst im Oktober kommt, ist die Möglichkeit vertan, Vorauszahlungen im laufenden Jahr anpassen zu lassen. Wenn niemand erreichbar ist, wenn ein Bescheid abweicht, läuft die Einspruchsfrist ab. Und wenn eine Gestaltung nicht besprochen wird, weil sie im Pauschalpreis nicht vorgesehen war, entstehen Kosten, die auf keiner Rechnung stehen.

Sinnvoller als die Frage nach dem Preis ist deshalb die Frage nach dem Leistungsumfang: Was ist enthalten, in welchem Rhythmus bekommen Sie Zahlen, wer ist Ihr Ansprechpartner und was passiert, wenn etwas Ungewöhnliches eintritt. Darauf sollte jeder Berater vor der Zusammenarbeit eine konkrete Antwort geben können.

Wie wir es handhaben

Für die laufende Betreuung vereinbaren wir in der Regel eine monatliche Pauschale, damit die Kosten planbar sind. Einmalige Vorgänge rechnen wir nach der Verordnung ab. Die Größenordnung nennen wir im Erstgespräch, bevor die Zusammenarbeit beginnt. Weitere Antworten dazu stehen unter Häufige Fragen.

Erstgespräch

Zahlen statt Schätzungen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Umfang und nennen die Größenordnung, bevor wir anfangen.