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GmbH gründen in Landshut:
was steuerlich zählt.
Die Gründung selbst ist Routine. Die eigentliche Frage kommt vorher: Passt die Rechtsform zu dem, was Sie mit dem Gewinn vorhaben?
Die Frage vor der Rechtsform
Ob sich eine GmbH lohnt, entscheidet sich nicht am Umsatz, sondern an der Entnahme. Solange Sie den Gewinn vollständig für den Lebensunterhalt brauchen, bringt die Kapitalgesellschaft steuerlich wenig: Der Gewinn wird auf Ebene der Gesellschaft belastet, und bei der Ausschüttung kommt die Belastung beim Gesellschafter noch einmal dazu. In Summe liegt das häufig über der Belastung eines Einzelunternehmens.
Anders sieht es aus, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen, etwa für Investitionen, für Rücklagen oder weil Sie den Betrieb später verkaufen wollen. Dann wirkt der niedrigere Steuersatz auf thesaurierte Gewinne. Die Rechtsform ist damit weniger eine Frage der Größe als eine Frage Ihrer Planung für die nächsten Jahre.
Was die Gründung praktisch verlangt
- Stammkapital 25.000 Euro, davon müssen bei Bargründung mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung eingezahlt sein.
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Für einfache Fälle gibt es das Musterprotokoll, das günstiger ist, aber wenig Spielraum lässt.
- Handelsregisteranmeldung. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH; davor haften die Gründer persönlich.
- Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde und steuerliche Erfassung beim Finanzamt über den elektronischen Fragebogen.
- Geschäftskonto und Buchführung, die von Beginn an doppelt sein muss. Eine Einnahmenüberschussrechnung ist bei der GmbH nicht zulässig.
Wer das Stammkapital nicht aufbringt, kann eine Unternehmergesellschaft gründen. Sie ist rechtlich eine GmbH mit geringerem Kapital, muss aber jährlich einen Teil des Überschusses in eine Rücklage einstellen, bis 25.000 Euro erreicht sind. Steuerlich gelten dieselben Regeln.
Die GmbH lohnt sich steuerlich in dem Moment, in dem der Gewinn im Unternehmen bleiben darf. Vorher selten.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer
Anders als beim Einzelunternehmen sind Sie in Ihrer eigenen GmbH Angestellter. Ihr Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der Gesellschaft und wird bei Ihnen als Arbeitslohn versteuert. Das eröffnet Gestaltungsspielraum, hat aber eine Grenze: Was das Finanzamt als unangemessen ansieht, wird als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und dann doppelt belastet.
Betroffen sind nicht nur Gehälter, sondern auch Mietverträge zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, Darlehen, Pensionszusagen und die private Nutzung von Firmenfahrzeugen. Die Regel dahinter ist einfach: Jede Vereinbarung muss vorher schriftlich geschlossen, klar formuliert und tatsächlich durchgeführt werden. Rückwirkend lässt sich nichts reparieren.
Die ersten zwölf Monate
Rechnen Sie im ersten Jahr mit monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Neu gegründete Unternehmen wurden zeitweise davon befreit, die Regelung wechselt jedoch. Klären Sie deshalb früh, welcher Rhythmus für Sie gilt, und beantragen Sie gegebenenfalls die Dauerfristverlängerung.
Die zweite Falle sind Vorauszahlungen. Sie werden zunächst anhand Ihrer Schätzung im Fragebogen festgesetzt. Wer zu niedrig schätzt, bekommt im zweiten Jahr die Nachzahlung und die erhöhten Vorauszahlungen gleichzeitig. Wer zu hoch schätzt, verschenkt Liquidität in der Phase, in der sie am knappsten ist.
Was für Gründer sonst noch zählt, steht auf der Seite Existenzgründer. Wie wir Kapitalgesellschaften laufend betreuen, lesen Sie unter Unternehmen.
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